Antwort des ZHI:
Übertragungen von (multiresistenten) Erregern durch Endoskope werden in der Literatur immer wieder beschrieben, dies betraf in der Vergangenheit zum Beispiel einen speziellen Typ von Duodenoskopen, die in der Aufbereitung hohe Anforderungen stellen.
Im Fall der Leihgeräte kommt hinzu, dass den Anwendern in der Regel die Historie des Gerätes nicht bekannt ist. Hier ist nicht auszuschließen, dass es bei vorherigen Nutzungen durch andere Nutzer zu Fehlern im Umgang mit den Geräten oder in der Aufbereitung gekommen ist, die mit Schäden besonders an den Lumina der Geräte einhergehen und eine nachfolgende Aufbereitung erschweren können.
Mehrfach berichten Kunden von extrem hohen Keimzahlen oder dem Nachweis pathogener Erreger in der Beprobung von Leihgeräten.
Die rechtliche Grundlage ist auch in diesem Fall die KRINKO / BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ (Bundesgesundheitsbl 2012 · 55:1244–1310 DOI 10.1007/s00103-012-1548-6). Hier ist zuerst einmal grundsätzlich geregelt, dass die Verantwortung für die korrekte Aufbereitung beim Betreiber der Einrichtung liegt, in dem die Medizinprodukte zum Einsatz kommen.
Es wird somit klar, dass die Verantwortung für die Aufbereitung bzw. die Aufbereitbarkeit der Leihgeräte nicht beim Verleiher sondern beim Nutzer bzw. Betreiber liegt.
Empfohlen ist es, dass jedes in der Einrichtung genutzte Endoskop mindestens einmal im Jahr in eine mikrobiologische Beprobung einbezogen wird. Insgesamt sollte eine Beprobung vierteljährlich erfolgen und dabei ein Gerät aus jeder Endoskop-Familie einschließen.
Wichtig: Aufgrund der Erfahrungen mit Leihgeräten empfehlen wir grundsätzlich einen vollständigen Aufbereitungszyklus, der selbstverständlich die manuelle Vorreinigung inkl. gründlicher Bürstenreinigung der Kanäle mit einschließt, und eine mikrobiologische Beprobung, bevor diese Geräte erstmalig in der Einrichtung am Patienten zum Einsatz kommen.