Antwort des ZHI:
Grundsätzlich muss in diesem Kontext zwischen Einzeldosis- und Mehrdosenbehältnissen unterschieden werden.
Eine 100 ml Flasche NaCl ist beispielsweise ein typisches Einzeldosisbehältnis und kann durch das Einstechen eines Mini-Spikes nicht in ein Mehrdosenbehältnis umgewandelt werden. Der Inhalt eines Einzeldosisbehältnisses muss nach Anbruch innerhalb einer Stunde verabreicht werden und darf nur für einen Patienten genutzt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die 100 ml NaCl als Kurzinfusion verabreicht werden oder ob aus der Infusionsflasche fünf Spritzen à 20 ml (z.B. „Spülspritzen“ für Gefäßkatheter) aufgezogen werden. Wird zum Aufziehen eine Kanüle genutzt, muss natürlich immer eine neue Kanüle verwendet werden, sie darf keinesfalls stecken gelassen werden, was im Rahmen von Begehungen leider immer wieder gesehen wird.
Arzneimittel in Mehrdosenbehältnissen werden vom Hersteller explizit als solche deklariert, sie enthalten üblicherweise Konservierungsstoffe. Der Hersteller gibt in der Fachinformation an, wie das Arzneimittel nach Anbruch gelagert werden muss und wie lange es nach Anbruch haltbar ist. Auf angebrochenen Mehrdosisbehältnissen muss das Anbruchdatum vermerkt werden. Für den Stationsalltag empfiehlt es sich, auch das Haltbarkeitsdatum zu vermerken, da nicht jedem Mitarbeiter die Haltbarkeit der verschiedenen Medikamente bekannt sein dürfte.
Beispiele für Arzneimittel, die üblicherweise in Mehrdosenbehältern geliefert werden, sind Insuline, Heparine, Katecholamine und Lokalanästhetika. Die Entnahme aus einem Mehrdosenbehältnis muss immer unter aseptischen Bedingungen erfolgen (Händedesinfektion, Wischdesinfektion der Arbeitsfläche, Wisch- oder Sprühdesinfektion der Entnahmestelle). Es kann entweder mit einer frischen Kanüle das Gummiseptum des Behältnisses neu punktiert werden oder ein Mini-Spike zur Entnahme genutzt werden.