Antwort des ZHI:
Ihre Frage betrifft die Wegeführung einer Intensivstation aus krankenhaushygienischer Sicht. Das Lehrbuch "Praktische Krankenhaushygiene und Umweltschutz" von Dettenkofer, Lemmen et al. sagt zur Lage einer Intensivstation folgendes:
"Die räumliche Lage einer regulären Intensivstation sollte sich in erster Linie an funktionellen Aspekten orientieren, denn die rein räumliche Nähe einer Intensivstation zu einem anderen Bereich stellt weder in die eine noch in die andere Richtung ein Infektionsrisiko dar, sofern die Basismaßnahmen der Hygiene eingehalten werden. Entscheidend ist, dass Transportwege für instabile Patienten zu den wichtigsten diagnostischen und therapeutischen Einheiten möglichst kurz gehalten werden."
Verständlicherweise entsteht bei dem bloßen Vorbeigehen an einem Patientenzimmer über den Flur weder für den Vorbeigehenden noch für den Patienten ein direktes Infektionsrisiko. Dennoch wirkt sich ein zu hoher Transit auf dem Flur auch auf die Ruhe und Übersicht und auf das konzentrierte Arbeiten des Personals in diesem Bereich aus - und damit auch auf das Einhalten von Maßnahmen der Basishygiene. Aus diesem Grund sollen Intensiv- und OP-Flure eben keine Durchgangsbereiche sein.
Unsere krankenhaushygienische Empfehlung wäre also, den Durchgangsverkehr auf einem Intensivflur so gering wie möglich zu halten, ohne jedoch evidenzbasiert hygienisch zwingend "akzeptable" oder "inakzeptable" Indikationen und Personengruppen für einen Zutritt zu diesem Bereich festlegen zu können.