Derzeit werden in meiner Einrichtung (Krankenhaus der Grundversorgung) einige Patientenzimmer auf einer Normalstation renoviert. In den Planungsgesprächen kam die Frage auf, ob in den Sanitärbereichen Duschvorhänge oder fest eingebaute Abtrennungen installiert werden. Welche Variante wäre denn aus hygienischer Sicht zu empfehlen?
Frage des Monats - MÄRZ 2023
Mittwoch, 01 März 2023
Antwort des ZHI:
Oberflächen in Krankenhäusern müssen glatt, gut zu reinigen und desinfektionsmittelbeständig sein. Diese Eigenschaften treffen auf herkömmliche textile Duschvorhänge nicht zu. Aus hygienischer Sicht sind daher feste Einbauten (z.B. Trennwände oder Türen) zu bevorzugen. Diese Einbauten müssen möglichst barrierefrei gestaltet werden, so dass Pflegende die Patientinnen und Patienten bei der Benutzung der Dusche gut unterstützen können.
Falls nicht auf Duschvorhänge verzichtet werden kann, muss ein gutes Wäschemanagement etabliert werden. Im Hygieneplan sollten Vorgaben zum Umgang mit den Duschvorhängen getroffen werden. So muss eine desinfizierende Wäsche in festen Intervallen durchgeführt werden (z.B. alle drei Monate), außerdem natürlich bei sichtbarer Verschmutzung und nach Belegung des Zimmers mit einem infektiösen Patienten.
Weiterführende Literatur
- Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen - Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut
https://doi.org/10.1007/s00103-022-03576-1 - Anforderungen der Hygiene an abwasserführende Systeme in medizinischen Einrichtungen Flächen - Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut
https://doi.org/10.1007/s00103-020-03118-7 - Empfehlungen für die baulich-funktionelle Gestaltung von medizinischen Funktionseinheiten nach den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO-Empfehlungen bzw. RKI-Richtlinien) beim Robert Koch-Institut – Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
- Bauhygiene Stellungnahme - Axmann Sandra et al. - Krankenhaushygiene up2date 2021; 16: 219–236
http://doi.org/10.1055/a-1182-6000