Wie soll mit geflüchteten Menschen aus der Ukraine in medizinischen Einrichtungen unter krankenhaushygienischen und infektiologischen Gesichtspunkten umgegangen werden?
Was empfiehlt das ZHI konkret?
Sonntag, 01 Mai 2022
Wie soll mit geflüchteten Menschen aus der Ukraine in medizinischen Einrichtungen unter krankenhaushygienischen und infektiologischen Gesichtspunkten umgegangen werden?
Was empfiehlt das ZHI konkret?
Aktuell kommt es im Rahmen der Konflikte und Auseinandersetzungen in der Ukraine zu größeren Fluchtbewegungen von Menschen aus deren Heimatregionen in andere europäische Länder, darunter auch nach Deutschland. Infolgedessen ist davon auszugehen, dass sich in den nächsten Wochen und Monaten vermehrt Patienten mit Herkunft aus der Ukraine sowie aus den umliegenden Ländern in medizinischen Einrichtungen der Bundesrepublik zur Diagnostik oder Behandlung vorstellen.
Daraus resultieren besondere Herausforderungen für die aufnehmenden und behandelnden Ärzte, Pflegekräfte und andere Beschäftigte an den verantwortlichen Positionen hinsichtlich einem adäquaten und zielgerichteten Umgang mit den ankommenden Patienten. Da in der Ukraine im Vergleich zu Deutschland eine höhere Prävalenz einiger Infektionskrankheiten (z.B. Tuberkulose, HIV) und eine geringere Impfquote für die meisten impfpräventablen Erkrankungen bestehen (1), zählen zu diesen Herausforderungen auch wichtige hygienische Aspekte. Bei Vorstellung bzw. stationärer Aufnahme von Menschen aus der Ukraine sollten insbesondere folgende drei Punkte geklärt werden:
Das Zentrum für Hygiene und Infektionsprävention (ZHI) der Bioscientia empfiehlt daher, im Rahmen einer Verfahrensanweisung (VAW, Hygieneplan) den Prozess der stationären Aufnahme von Patienten mit Fluchtanamnese aus der Ukraine festzulegen. Darin sollte die Durchführung
beschrieben und definiert werden.
Für den Ausschluss einer offenen Lungentuberkulose sind die aktuellen Leitlinien des Deutschen Zentralkomitees für die Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) (2) zu beachten. Mitunter sind bei der Einreise in die Bundesrepublik bereits durch den öffentlichen Gesundheitsdienst entsprechende Untersuchungen durchgeführt worden, dies ist anamnestisch zu berücksichtigen. Aus krankenhaushygienischer Sicht ist es initial sinnvoll, bis zum Erhalt der Ergebnisse der o.g. Untersuchungen für die Patienten eine sogenannte präemptive Isolierung durchzuführen. Sollten sich hierbei in Zukunft spezielle Risikofaktoren für eine Besiedelung mit den o.g. Krankheitserregern ergeben, kann diese Form der prophylaktischen Isolierung Schritt für Schritt angepasst werden. Darüber hinaus ist vor operativen Eingriffen zu klären, ob ein erhöhtes Risiko für eine vorliegende Infektion mit parenteral übertragenen Infektionskrankheiten (Hepatitis B / C und HIV) vorliegt und dies nach Aufklärung der Patienten und mit deren Einverständnis diagnostisch abzuklären. Selbstverständlich ist die adäquate Beachtung der etablierten Regeln der Basishygiene (z.B. gemäß Hygieneplan) zu betonen.
Weitere Hinweise und Details zu diesem Thema finden sich auf den regelmäßig aktualisierten Webseiten des Robert Koch-Instituts (RKI) (3) (4).
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