Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung von Arbeitskleidung im Krankenhaus?
Darf eine Arztvisite am Patientenbett in Privatkleidung durchgeführt werden?
Dienstag, 01 November 2022
Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung von Arbeitskleidung im Krankenhaus?
Darf eine Arztvisite am Patientenbett in Privatkleidung durchgeführt werden?
Grundsätzlich wird im Krankenhaus zwischen Schutzkleidung, Dienstkleidung (=Arbeitskleidung) und Bereichskleidung unterschieden.
Schutzkleidung ist dann zu tragen, wenn mit einer Kontamination zu rechnen ist, z.B. bei der Versorgung von sezernierenden Wunden. Schutzkleidung ist entweder Einmalmaterial und nach Gebrauch zu verwerfen oder muss durch den Arbeitgeber oder einen durch den Arbeitgeber beauftragten Dienstleister (RAL-GZ 992/2 zertifiziert) desinfizierend gewaschen werden.
Bei einer desinfizierenden Aufbereitung in der eigenen Einrichtung ist dies mit einem durch den VAH (Verbund für angewandte Hygiene e.V.) zertifizierten Waschmittels, entsprechend der Herstellerangaben des Waschmittels, durchzuführen. Der Prozess ist regelmäßige auf die desinfizierende Leistung zu prüfen, z.B. durch Beprobung mittels Bioindikatoren.
Dienstkleidung wird durch den Arbeitgeber gestellt und sollte je nach Einsatzbereich mind. alle 2 Arbeitstage, besser arbeitstäglich gewechselt werden. Bei Kontamination (z.B. Urin, Kot, Erbrochenes, Wundsekret) muss ein sofortiger Wechsel erfolgen. Es ist aus krankenhaushygienischer Sicht sinnvoll, die gesamte Dienstkleidung ebenfalls einem desinfizierendem Waschverfahren zuzuführen, da Kontaminationen auch unbemerkt erfolgen können. Sichtbar kontaminierte Dienstkleidung muss zwingend wie Schutzkleidung desinfizierend durch den Arbeitgeber gewaschen werden. Dies gilt auch für private Arbeitskleidung, die wahrscheinlich kontaminiert wurde oder für Arbeitskleidung, die in der Versorgung von Patienten mit multiresistenten Erregern getragen wurde.
Bereichskleidung wird in bestimmten Bereichen eines Krankenhauses getragen, z.B. im OP oder der Intensivstation. Bereichskleidung muss äquivalent zu Schutzkleidung desinfizierend durch den Arbeitgeber gewaschen werden. Das Waschen im privaten häuslichen Umfeld ist nicht zulässig.
Krankenhauswäsche wie auch Arbeitskleidung muss nach Aufbereitung und Lagerung keimarm sein; Sterilität ist nicht gefordert und auch nicht erreichbar. Eine Ausnahme stellen sterile OP-Kittel dar.
Aus krankenhaushygienischer Sicht sollte auf das Tragen von Privatkleidung im Krankenhaus verzichtet werden, allerdings unterliegt dies einer ärztlichen Gefährdungsanalyse. Die Tätigkeit auf einer psychosomatischen Station ist hier ggf. anders zu werten als die Arbeit auf einer chirurgischen Station, wo die Kontamination der Arbeitskleidung höher wahrscheinlich ist. Bei direkten Maßnahmen am Patienten (Pflege, Verbandswechsel) sind allerdings auch in der Psychosomatik Überschürzen oder Kittel über der privaten Arbeitskleidung zu tragen.
Oberstes Ziel sollte immer der Schutz der Beschäftigten und die Verhinderung der Übertragung von nosokomialen Infektionen sein.