Bei der Renovierung von Patientenzimmern kommt häufig die Frage auf, ob die Zimmer mit Vorhängen
ausgestattet werden. Sind Vorhänge aus krankenhaushygienischer Sicht zu akzeptieren?
Frage des Monats - APRIL 2023
Samstag, 01 April 2023
Antwort des ZHI:
Gardinen in Patientenzimmern können problematisch werden, wenn eine Schlussdesinfektion erforderlich wird.
Diese ist in der KRINKO-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen" nämlich wie folgt definiert:
"Die Schlussdesinfektion erstreckt sich je nach Krankheitserreger auf die patientennahen bzw. alle erreichbaren Oberfächen und Gegenstände, die mit dem Krankheitserreger kontaminiert sein können."
Ebenso empfiehlt die Kommission: "die desinfizierende Flächenreinigung nach Entlassung isolierter Patienten als Schlussdesinfektion (Kat. IB)."
Daraus folgt: Wenn ein Patient isoliert war und eine Entisolierung möglich ist, dann muss eine
Schlussdesinfektion durchgeführt werden. Alle erreichbaren Oberflächen und Gegenstände müssen dann desinfizierend aufbereitet werden. Das betrifft auch die Gardinen, welche dann abgehängt und desinfizierend gewaschen werden müssen.
Eine erregerbezogene Differenzierung des Vorgehens ("je nach Krankheitserreger") erscheint in der Praxis kaum durchführbar, denn es wird nicht möglich sein, lückenlos sicherzustellen, dass eine Schlussdesinfektion z.B. bei Noroviren erfolgen soll, bei Influenza aber nicht, bei 4MRGN schon, bei Varizellen ggf. wieder nicht.
Daher ist die Empfehlung des ZHI: Wenn Gardinen vorhanden sind und der Patient isoliert war, dann muss eine Schlussdesinfektion des Zimmers und damit auch eine Wäsche der Gardinen erfolgen.
Es folgt aber auch daraus: Wenn in einem Bereich häufig Isolierungen durchgeführt werden ("Risikobereich"), dann sollte möglichst auf Gardinen verzichtet werden.
Weiterführende Literatur
- Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen - Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut
https://doi.org/10.1007/s00103-022-03576-1
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